Bewertung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen
PPWR-konform & objektiv & rechtzeitig

Kostenlose Ersteinschätzung hier anfordern

neutral | ZSVR-basiert | vergleichbar

Deklarationspflicht der Recyclingfähigkeit ab 12.08.2026 als Teil der Konformitätserklärung (DOC) gemäß PPWR (Art. 6)
>>> Marktbeschränkung bei <70 % ab 2030

Handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Verpackungen unabhängig, schnell und kostengünstig* bewerten!

Erfahren Sie Struktur in Methodik, Recht und Umsetzung.

PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation
ZSVR = Zentrale Stelle Verpackungsregister

*fundiert aber günstiger als durch die Dualen Systemen

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung hier anfordern

Warum die Recyclingfähigkeit jetzt bewertet werden sollte

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen bereits ab August 2026 in der EU-Konformitäts-erklärung zu deklarieren – obwohl die verbindliche EU-Bewertungsmethodik noch aussteht und ein Verkehrsverbot für nicht recyclingfähige Verpackungen erst ab 2030 greift. Das führt in der Praxis zu Unsicherheit.

what’s going on here

So wird die Recycling-fähigkeit bewertet

Heute (Status quo)
-
Bewertung nach Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister
-
Zulässige Methodik bis zur EU-weiten Regelung
- Anerkannt für nationale und europäische Nachweise

Übergangsphase (ab 12.08.2026)
-
Recyclingfähigkeit muss in der Konformitätserklärung (DOC) angegeben werden
- Methodische Grundlage: ZSVR oder gleichwertig
- Keine automatische
Verkehrsuntüchtigkeit bei niedrigen Quoten





Zukunft (ab 2030)
-
EU-weit verbindliche Methodik (delegierter Rechtsakt)
- Verkehrsverbot für nicht recyclingfähige Verpackungen (< 70 %)
- Neubewertung erforderlich

Deklarationspflicht ≠ Marktfähigkeit

Was Sie konkret erhalten

  • Vorab-Einschätzung der Recyclingfähigkeit
  • Strukturierte Bewertung nach ZSVR-Logik
  • Gutachtenähnlicher Bewertungsbericht
  • Klare Einordnung unter PPWR-Gesichtspunkten
  • Verwendbar als Input für die EU-Konformitätserklärung (DOC)
  • Transparente Annahmen und Abgrenzungen
  • Optional: Empfehlungen zur Optimierung
  • Das alles definitiv günstiger als eine Bewertung durch die Dualen Systeme

Typische Praxisfragen

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?
  • Welche PPWR-Klasse gilt bei < 70 % Recyclingfähigkeit?
  • Warum muss die Recyclingfähigkeit schon 2026 angegeben werden?
  • Muss jede einzelne Verpackung separat bewertet werden?
  • Was passiert, wenn sich die EU-Methodik ändert?
  • Bekomme ich ein Zertifikat?

Ausführliche Antworten im persönlichen Gespräch oder im Bewertungsbericht.

Rechtlicher Hinweis

Die Recyclingfähigkeitsbewertung stellt keine Zertifizierung dar.
Sie basiert auf dem aktuell anerkannten Stand von Technik und Regulierung
(insbesondere ZSVR-Mindeststandard 2025) und dient der fachlichen Einordnung im Sinne der PPWR. Die Bewertung ersetzt keine behördliche Entscheidung und keine künftig
veröffentlichte EU-Methodik.

An old book store from the city of Bilbao.
Verweise:
https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en
https://www.verpackungsgesetz.com/
https://www.verpackungsregister.org/