Bewertung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen
objektiv & rechtzeitig für die PPWR-Konformität ab 2030
neutral | ZSVR-basiert | vergleichbar
Ab 12.08.2026 müssen Unternehmen eine Konformitätserklärung (DOC) für jede Verpackung gemäß PPWR* (Art. 39) vorweisen können.
Ab 2030 ist die Angabe der Recyclingfähigkeit darin pflichtig (Art. 6). Liegt diese unter 70 % (Klasse C), ist die Verpackung nicht mehr zugelassen.
Handeln Sie jetzt und lassen Sie die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen unabhängig, schnell und kostengünstig nach dem Mindeststandard der ZSVR** bewerten!
Erfahren Sie Struktur in Methodik, Recht und Umsetzung.
*PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation
**ZSVR = Zentrale Stelle Verpackungsregister
*fundiert aber günstiger als durch die Dualen Systemen

Warum die Recyclingfähigkeit jetzt bewertet werden sollte
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen (Art. 6) spätestens ab 2030 in der EU-Konformitäts-erklärung zu deklarieren – obwohl diese jetzt schon die Konformität gemäß Art. 6 mit einschließt, jedoch die verbindliche EU-Bewertungsmethodik noch aussteht. Ein Verkehrsverbot für nicht recyclingfähige (<70 % = Klasse C) Verpackungen greift erst ab 2030.
Das führt in der Praxis heute zu Unsicherheiten.

So wird die Recycling-fähigkeit bewertet
Heute (Status quo)
- Bewertung nach aktuellem Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister, der die Anforderungen der PPWR berücksichtigt
- Zulässige Methodik bis zur EU-weiten Regelung
- Anerkannt für nationale und europäische Nachweise
Übergangsphase (ab 12.08.2026)
- die Konformitätserklärung (DOC) gemäß Art. 39 schließt die Angabe der Recyclingfähigkeit (Art. 6) mit ein
- Methodische Grundlage: ZSVR oder gleichwertig
- Keine automatische
Verkehrsuntüchtigkeit bei niedrigen Quoten
Zukunft (ab 2030)
- EU-weit verbindliche Methodik (delegierter Rechtsakt)
- Verkehrsverbot für nicht recyclingfähige Verpackungen (< 70 %, Klasse C)
- Neubewertung erforderlich
Was Sie konkret erhalten
- Vorab-Einschätzung der Recyclingfähigkeit
- Strukturierte Bewertung nach ZSVR-Logik
- Gutachtenähnlicher Bewertungsbericht
- Klare Einordnung unter PPWR-Gesichtspunkten
- Verwendbar als Input für die EU-Konformitätserklärung (DOC)
- Transparente Annahmen und Abgrenzungen
- Optional: Empfehlungen zur Optimierung
- Das alles definitiv günstiger als eine Bewertung durch die Dualen Systeme

Typische Praxisfragen
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Welche PPWR-Klasse gilt bei < 70 % Recyclingfähigkeit?
- Warum sollte die Recyclingfähigkeit schon ab Aug 2026 angegeben werden?
- Muss jede einzelne Verpackung separat bewertet werden?
- Was passiert, wenn sich die EU-Methodik ändert?
- Bekomme ich ein Zertifikat?
Ausführliche Antworten im persönlichen Gespräch oder im Bewertungsbericht.

Rechtlicher Hinweis
Die Recyclingfähigkeitsbewertung stellt keine Zertifizierung dar.
Sie basiert auf dem aktuell anerkannten Stand von Technik und Regulierung
(insbesondere ZSVR-Mindeststandard 2025) und dient der fachlichen Einordnung im Sinne der PPWR. Die Bewertung ersetzt keine behördliche Entscheidung und keine künftig
veröffentlichte EU-Methodik.

